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Urteile und GesetzestexteVorsicht Verbraucherzentrale Ratsuchende Bürger
werden von einigen Verbraucherzentralen - oft mangels der
speziellen Kenntnisse der verschiedenen Öffnungstechniken - nicht immer korrekt
beraten. So erweckt die Verbraucherzentrale mit der Darstellung folgenden Beispiels eines Schlüsselnotdiensteinsatzes eine falsche Vorstellung des ratsuchenden Bürgers: " 22,00 Uhr, Sie sind müde, freuen sich auf Ihr Bett. Doch damit wird es erst mal nichts: Der Haustürschlüssel ist weg. Also müssen Sie den Schlüsseldienst anrufen. Der Retter in der Not kommt, baut Ihnen das alte Schloss aus, setzt ein neues ein - und schreibt eine Rechnung über 250,00 €. Nicht alle Schlüsseldienste sind so teuer, aber manche verlangen sogar noch mehr Geld und nutzen so die Zwangslage Ihrer Kunden aus.....". (Gelesen im Internet am 04.06.2003) Hiermit wird der falsche
Eindruck erweckt, dass eine Rechnung über 250,00 € zu teuer wäre und das die
Zwangslage ausgenutzt werden würde. Ob eine Leistung zu teuer ist, hängt
jedoch von der Aufgabenstellung und der tatsächlich erbrachten Leistung ab, zu
der z.B. Fahrtzeiten, Arbeitszeiten und Art/Qualität der eingebauten Schließzylinder
gehören. Daher kann ein Rechnungsbetrag, der auch über 250,00 € liegt,
durchaus angemessen und gerechtfertigt sein. Insbesondere dann wenn zum Beispiel
durch nächtliche Arbeitszeiten, Nachtzuschläge - wie in dem beschriebenen Fall
- hinzukommen (siehe auch Beispielurteile).
Unser zum Ansatz gebrachter Stundensatz in Höhe von € 74,24 inkl. MWSt. je Arbeitsstunde tagsüber ist im Vergleich zu anderen Handwerksbetrieben noch vergleichbar niedrig. So liegt der Stundensatz eines KFZ-Mechanikers bei Merdedes in Regensburg bei € 128,06 inkl MWSt. Bezüglich der Ausnutzung einer Notlage hat das Amtsgericht Westerburg am 22.11.2002 ein interessantes Urteil gefällt. Danach besteht für den Kunden keine Notlage, da er auch andere Schlüsseldienste zur Öffnung seiner Haustür beauftragen kann ( Az 23 C 439/02) Da Verbraucherzentralen in der Regel nicht über das technische Wissen verfügen können und meist aus Kostengründen nicht die technischen Gegebenheiten des Kunden mit einen Sachverständigen in Augenschein nehmen, kann ein sogenanntes Beratungsgespräch dann zu einem fatalen Irrtum führen. Der Bürger meint, er wäre im Recht und lässt sich auf ein Klageverfahren mittels eines "empfohlenen Honorarrechtsanwalts " ein. Solch ein Verfahren ist dann mit unter von vorne herein aussichtslos und kostet viel Geld und Ärger. Kommt es zu einer Beweisaufnahme mit einem Gutachter und Zeugen kann ein solches Verfahren für den Verlierer schnell zu einem finanzielles Fiasko werden. 1.000,00 € und mehr kann dann ein solches Verfahren kosten. Weiterhin werden manchmal dem Kunden durch Beispielurteile eventuelle Klageverfahren aufgezeigt. So hat die Verbraucherzentrale jahrelang auf ein altes Urteil des Bundesgerichtshof von 1984 bezüglich der Gleichsetzung von Fahrtzeiten und Arbeitszeiten hingewiesen und als Beleg herangeführt, Fahrtzeiten dürfen nicht in voller Höhe des betrieblichen Stundenverrechnungssatzes für Montagearbeiten berechnet werden (Ausgabe Handwerker- u. Kundendienstrechnungen 1993 ISBN 3-923214-39-1). Tatsächlich aber gibt es seit 1991 ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof mit der Entscheidung, dass sowohl für Arbeitszeiten als auch für Fahrtzeiten der gleiche Stundenverrechnungssatz angewendet werden darf (Urteil vom 19.11.91 - XZR 63=90). Es gibt bundesweit viele Urteile mit negativem Ausgang für "angeblich geprellte Kunden". Das Prozess- und damit verbundene hohe Kostenrisiko verbleibt im Regelfall immer beim Kunden. Häufig empfehlen Verbraucherzentralen den ratsuchenden Bürgern die gebührenpflichtigen und sehr teuren eigenen Beratungshotlines anzurufen. Teilweise wird von der Verbraucherzentrale sogar Werbung mit einer 0190er Rufnummer betrieben, ohne auf die anfallenden Kosten hinzuweisen (1,86 € je Minute) (siehe amtliches Telefonbuch Düsseldorf 2002/2003). Das kann dann ganz schön teuer werden... Selbstverständlich wäre es unseres Erachtens sinnvoller, sich bei unseren qualifizierten Schlossermeistern oder entsprechenden Gutachtern, die über fundierte Kenntnisse im Bereich der Öffnungstechniken und damit verbundenen langjährigen Erfahrungen verfügen, über die jeweilige Preisgestaltung der speziellen Öffnung zu informieren. Einige Handwerkskammern bieten bei Problem und Streitigkeiten auch sogenannte Schlichtungsstellen an, die kostenlos zwischen dem Kunden und der Handwerksfirma vermitteln. Dieser Weg ist auf jeden Fall der sinnvollere Weg, zumal er keine Kosten verursacht. Aufgrund der Anzahl der Bürger die Rat bei Verbraucherzentralen folgern die Verbraucherzentralen dass viele Schlüsseldienste überhöht abrechnen. Dabei wird natürlich nicht berücksichtigt, dass die Mehrheit der Bürger mit der jeweils erbrachten Leistungen zufrieden ist und sich daher erst gar nicht an eine Beratungsstellen wendet. Nach eigenen Ermittlungen schätzen wir den Prozentsatz der unzufriedenen Kunden auf maximal 1-2 % Prozent. In einigen Fällen ist es jedoch auch ratsam, gegen eine überhöhte Rechnung oder gegen eine mangelhafte Leistung vorzugehen. Leider gibt es auch schwarze Schafe in dieser Branche, die extrem überhöhte Preisgestaltungen vornehmen. So sind uns Fälle bekannt, bei denen eine einfache Türöffnung mit über 700,00 € abgerechnet wurden. Diese schwarzen Schafe werfen leider ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche. Häufig werden diese einzelne Ausnahmen von den privaten Fernsehsendern in ein schlechtes Licht gestellt. Die Berichterstattung von Privatsendern ist jedoch mehr als fragwürdig und einseitig. Die Berichte sind häufig nach frei erfundenen Drehbüchern erstellt und Filmszenen werden oft aus dem Zusammenhang geschnitten. So sind uns Filmberichte bekannt, in denen nachweislich eine Tür manipuliert wurde, um den Eindruck zu hinterlassen, dass die dargestellte Tür einfach und beschädigungsfrei zu öffnen sei. Sensationen will man in Fernsehsendungen zeigen und nicht die Realität. Leider berichten diese Fernsehsender nicht über die vielen Fachbetriebe, die tagtäglich vielen Menschen bei Schloss- und Schlüsselproblemen seriös helfen. Fazit - man sollte nicht alles glauben was man im Fernsehen sieht. Gutachten
/ Urteile Bedenken Sie jedoch bei einem streitigen Verfahren immer, dass Sie, sollten Sie den Fall verlieren, die hohen Kosten für das Verfahren und eventuell eingeschaltete Gutachter tragen müssen. Auch durch diverse Urteile verschiedener Amtsgerichte verweisen wir gerne:
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