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Rechtliches

 


Urteile und Gesetzestexte


Vorsicht Verbraucherzentrale

Ratsuchende Bürger werden von einigen Verbraucherzentralen - oft mangels der speziellen Kenntnisse der verschiedenen Öffnungstechniken - nicht immer korrekt beraten. 
Es wird häufig behauptet, dass die Preise für erbrachte Handwerksleistungen nicht angemessen sein könnten und das Schlüsseldienste oft überhöhte Rechnungen ausstellen.

So erweckt die Verbraucherzentrale mit der Darstellung folgenden Beispiels eines Schlüsselnotdiensteinsatzes eine falsche Vorstellung des ratsuchenden Bürgers:

" 22,00 Uhr, Sie sind müde, freuen sich auf Ihr Bett. Doch damit wird es erst mal nichts: Der Haustürschlüssel ist weg. Also müssen Sie den Schlüsseldienst anrufen. Der Retter in der Not kommt, baut Ihnen das alte Schloss aus, setzt ein neues ein - und schreibt eine Rechnung über 250,00 €. Nicht alle Schlüsseldienste sind so teuer, aber manche verlangen sogar noch mehr Geld und nutzen so die Zwangslage Ihrer Kunden aus.....". (Gelesen im Internet am 04.06.2003)

Hiermit wird der falsche Eindruck erweckt, dass eine Rechnung über 250,00 € zu teuer wäre und das die Zwangslage ausgenutzt werden würde. Ob eine Leistung zu teuer ist, hängt jedoch von der Aufgabenstellung und der tatsächlich erbrachten Leistung ab, zu der z.B. Fahrtzeiten, Arbeitszeiten und Art/Qualität der eingebauten Schließzylinder gehören. Daher kann ein Rechnungsbetrag, der auch über 250,00 € liegt, durchaus angemessen und gerechtfertigt sein. Insbesondere dann wenn zum Beispiel durch nächtliche Arbeitszeiten, Nachtzuschläge - wie in dem beschriebenen Fall - hinzukommen (siehe auch Beispielurteile).
Nicht jeder Schlüsseldienst verlangt den selben Preis. Es gibt sogar Schlüsseldienste, welche hier etwas günstiger sind. Jedoch sind bei solchen Preisen schon verschiedene der folgenden Zusatzkosten enthalten, so dass hier die Türöffnung noch als sehr günstig zu bewerten ist. Der Preis kann je nach entstandenem Aufwand und der Sicherheit der Tür bis zu € 1000.- betragen und dennoch gerechtfertigt sein.

Preise für Nachtarbeiten beinhalten schon einen Zuschlag von 100% auf das normale Arbeitsentgelt
Der Einbau eines neuen Zylinders, also auf das gewaltsame Entfernen des alten Schließzylinders bedeuten einen Mehraufwand an Arbeitszeit.
Es handelt sich nicht um einen normalen Handwerkereinsatz, sondern um einen Notdienst. Dieser setzt eine 24-Stunden-Bereitschaft sowohl für das Telefondienstpersonal als auch für die Monteure voraus. Dadurch entstehen Arbeitszeiten, welche auch entsprechend entlohnt werden müssen. Zum Vergleich kostet der Einsatz eines Rettungswagens unabhängig von der Entfernung (also auch wenn es nur 100 Meter sind) pauschal € 850.- (Auskunft des Malteser Hilfsdienstes Bayern).
Bei vielen Türöffnungen ist der Einsatz von zusätzlichem Werkzeugen und Materialien  notwendig. So kann allein eine benötigte Spezialzugschraube, welche zum Ziehen eines Zylinders benötigt wird und nur einmalig verwendet werden darf,  bis zu € 10.- kosten. Oft sind bei einem Einsatz zwei oder drei Stück davon nötig. Auch andere Materialkosten wie der Einsatz von Verschleiß von Hartmetallfräsern und Bohrern können bei einem solchen Einsatz entstehen. Vor allem Hartmetallfräser sind sehr teuer und werden, falls der Einsatz nötig war und verschlissen werden, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Zusätzlich fallen Kosten für den Einbau neuer Schließzylinder an. Ein Sicherheitszylinder in Überlänge kann bis zum 10-fachen des angesetzten Grundpreises kosten. Auch kommt es immer häufiger vor, dass Hochsicherheitsbeschläge oder Sonderverriegelungen montiert sind, durch welche die Kosten für eine Öffnung noch weiter steigen. Teilweise ist dann sogar ein zweiter Einsatz nötig, da die Sonderverriegelungen oder Hochsicherheitsbeschläge passend zur vorhandenen Tür erst einmal besorgt und dann montiert werden müssen. Dieser Mehraufwand ist im Preis für die Öffnung noch nicht inbegriffen.

Unser zum Ansatz gebrachter Stundensatz in Höhe von € 74,24 inkl. MWSt. je Arbeitsstunde tagsüber ist im Vergleich zu anderen Handwerksbetrieben noch vergleichbar niedrig. So liegt der Stundensatz eines KFZ-Mechanikers bei Merdedes in Regensburg bei € 128,06 inkl MWSt.

Bezüglich der Ausnutzung einer Notlage hat das Amtsgericht Westerburg am 22.11.2002 ein interessantes Urteil gefällt. Danach besteht für den Kunden keine Notlage, da er auch andere Schlüsseldienste zur Öffnung seiner Haustür beauftragen kann ( Az 23 C 439/02)

Da Verbraucherzentralen in der Regel nicht über das technische Wissen verfügen können und meist aus Kostengründen nicht die technischen Gegebenheiten des Kunden mit einen Sachverständigen in Augenschein nehmen, kann ein sogenanntes Beratungsgespräch dann zu einem fatalen Irrtum führen. Der Bürger meint, er wäre im Recht und lässt sich auf ein Klageverfahren mittels eines "empfohlenen Honorarrechtsanwalts " ein. Solch ein Verfahren ist dann mit unter von vorne herein aussichtslos und kostet viel Geld und Ärger. Kommt es zu einer Beweisaufnahme mit einem Gutachter und Zeugen kann ein solches Verfahren für den Verlierer schnell zu einem finanzielles Fiasko werden. 1.000,00 € und mehr kann dann ein solches Verfahren kosten.

Weiterhin werden manchmal dem Kunden durch Beispielurteile eventuelle Klageverfahren aufgezeigt. So hat die Verbraucherzentrale jahrelang auf ein altes Urteil des Bundesgerichtshof von 1984 bezüglich der Gleichsetzung von Fahrtzeiten und Arbeitszeiten hingewiesen und als Beleg herangeführt, Fahrtzeiten dürfen nicht in voller Höhe des betrieblichen Stundenverrechnungssatzes für Montagearbeiten berechnet werden (Ausgabe Handwerker- u. Kundendienstrechnungen 1993 ISBN 3-923214-39-1). Tatsächlich aber gibt es seit 1991 ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof mit der Entscheidung, dass sowohl für Arbeitszeiten als auch für Fahrtzeiten der gleiche Stundenverrechnungssatz angewendet werden darf (Urteil vom 19.11.91 - XZR 63=90).

Es gibt bundesweit viele Urteile mit negativem Ausgang für "angeblich geprellte Kunden". Das Prozess- und damit verbundene hohe Kostenrisiko verbleibt im Regelfall immer beim Kunden.

Häufig empfehlen Verbraucherzentralen den ratsuchenden Bürgern die gebührenpflichtigen und sehr teuren eigenen Beratungshotlines anzurufen.

Teilweise wird von der Verbraucherzentrale sogar Werbung mit einer 0190er Rufnummer betrieben, ohne auf die anfallenden Kosten hinzuweisen (1,86 € je Minute) (siehe amtliches Telefonbuch Düsseldorf 2002/2003). Das kann dann ganz schön teuer werden...

Selbstverständlich wäre es unseres Erachtens sinnvoller, sich bei unseren qualifizierten Schlossermeistern oder entsprechenden Gutachtern, die über fundierte Kenntnisse im Bereich der Öffnungstechniken und damit verbundenen langjährigen Erfahrungen verfügen, über die jeweilige Preisgestaltung der speziellen Öffnung zu informieren.

Einige Handwerkskammern bieten bei Problem und Streitigkeiten auch sogenannte Schlichtungsstellen an, die kostenlos zwischen dem Kunden und der Handwerksfirma vermitteln. Dieser Weg ist auf jeden Fall der sinnvollere Weg, zumal er keine Kosten verursacht.

Aufgrund der Anzahl der Bürger die Rat bei Verbraucherzentralen folgern die Verbraucherzentralen dass viele Schlüsseldienste überhöht abrechnen. Dabei wird natürlich nicht berücksichtigt, dass die Mehrheit der Bürger mit der jeweils erbrachten Leistungen zufrieden ist und sich daher erst gar nicht an eine Beratungsstellen wendet.

Nach eigenen Ermittlungen schätzen wir den Prozentsatz der unzufriedenen Kunden auf maximal 1-2 % Prozent.

In einigen Fällen ist es jedoch auch ratsam, gegen eine überhöhte Rechnung oder gegen eine mangelhafte Leistung vorzugehen. Leider gibt es auch schwarze Schafe in dieser Branche, die extrem überhöhte Preisgestaltungen vornehmen. So sind uns Fälle bekannt, bei denen eine einfache Türöffnung mit über 700,00 € abgerechnet wurden. Diese schwarzen Schafe werfen leider ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche.

Häufig werden diese einzelne Ausnahmen von den privaten Fernsehsendern in ein schlechtes Licht gestellt. Die Berichterstattung von Privatsendern ist jedoch mehr als fragwürdig und einseitig. Die Berichte sind häufig nach frei erfundenen Drehbüchern erstellt und Filmszenen werden oft aus dem Zusammenhang geschnitten. So sind uns Filmberichte bekannt, in denen nachweislich eine Tür manipuliert wurde, um den Eindruck zu hinterlassen, dass die dargestellte Tür einfach und beschädigungsfrei zu öffnen sei. Sensationen will man in Fernsehsendungen zeigen und nicht die Realität. Leider berichten diese Fernsehsender nicht über die vielen Fachbetriebe, die tagtäglich vielen Menschen bei Schloss- und Schlüsselproblemen seriös helfen. Fazit - man sollte nicht alles glauben was man im Fernsehen sieht.

Gutachten / Urteile

Bedenken Sie jedoch bei einem streitigen Verfahren immer, dass Sie, sollten Sie den Fall verlieren, die hohen Kosten für das Verfahren und eventuell eingeschaltete Gutachter tragen müssen.

Auch durch diverse Urteile verschiedener Amtsgerichte verweisen wir gerne:

Amtsgericht Hanau 39 C 3793/96-19
Schlüsseldienst darf Arbeits-/Wegewerte, PKW-Bereitstellungskosten, Sofortdienstzulagen, Bearbeitungsgebühren und 100% Samstagszuschlag berechnen.
Amtsgericht Lüdenscheid 12 C 127/97
Vom Schlüsseldienst in Ansatz gebrachte Kosten entsprechen der Ortsüblichkeit, Preise waren vor Auftragsbeginn vereinbart.
Amtsgericht Lünen 7 (8) C 419/97
Eine wucherische Überteuerung der Preise war nicht festzustellen.
Amtsgericht Dortmund 123 C 4827/97
Fahrtzeiten gleich Arbeitszeiten, Sonderzuschläge und Kosten für Spezialwerkzeuge dürfen berechnet werden.
Bundesgerichtshof vom 19.11.91 Aktenzeichen X ZR 63 = 30
Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten und können genauso hoch wie Montagearbeiten berechnet werden
Amtsgericht Westerburg 23 C 439/02
320,00 € für Schlüsselnotdienst bedeuten keinen Wucher und keine Ausnutzung einer Zwangslage im Sinne von StGB § 253
Amtsgericht Lippstadt 6 C 302/02
228,00 € für Schlüsselnotdienst (Öffnen einer zugefallenen Tür) ist rechtens und bedeutet keinen Wucher
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil vom 02.11.1990 (Az 2 U 271/89)
Klausel im Kleingedruckten " Rüst- und Fahrtzeiten" legitim
Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.12.1992 (Az. 23 U 2465/92)
Berechnung einer Rüstzeit von zwei Arbeitswerten für jeden Reparaturauftrag in Ordnung
Amtsgericht Regensburg 3 C 2882/05
Anrufen einer örtlichen Rufnummer bedeutet nicht, dass der Kunde davon ausgehen kann, es könne sich nur um ein örtliches Schlüsseldienstunternehmen handeln. Kunde muss € 242,44, u.a. den kompletten Anfahrtsweg aus einem weiter entfernten Ort zahlen.
Amtsgericht Lippstadt 26 C 148/06 vom 10.05.2006
€ 488,62 für eine Schlüsseldienstnotrechnung können durchaus berechtigt sein, wenn umfangreiche Arbeiten mit entsprechendem Material und Zeitaufwand erforderlich sind.