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Häufig gestellte FragenArbeitszeit / Monteurkosten Als Kunde fragen Sie sich, warum Sie für 15 Minuten Arbeit 45 - 60 Minuten Arbeitszeit bezahlen sollen. Es wird hierbei häufig übersehen, dass der Monteur zum Einsatzort fahren muss und wieder zurück. Diese Fahrtzeiten müssen Sie als Kunde ebenfalls bezahlen. (siehe Urteil des BGH vom 19.11.91 Aktenzeichen XZR 63 = 30) Da Fahrtzeiten wie Arbeitszeiten berechnet werden dürfen, werden die Arbeitswerte incl. der Fahrtzeiten berechnet. Bei Fahrtzeiten der Monteure handelt es sich nämlich um Arbeitszeiten der Mitarbeiter, die zwangsläufig vom Arbeitgeber (Schlüsseldienst) vergütet werden müssen. Bezahlt werden müssen diese Fahrtzeiten, da die Fahrten auf Veranlassung und Bestellung des Kunden erfolgen. Häufig werden die Arbeitszeiten je angefangene Stunde berechnet. Verbraucherfreundlicher ist dagegen die Berechnung in angefangene Viertelstunden, wie sie mittlerweile von vielen Betrieben, wie unserem, angewendet wird.
Häufig erscheint in Handwerkwerkerrechnungen die Position Rüstzeiten. Damit ist der Arbeitsaufwand gemeint, der bei der Beladung und Vorbereitung des Kundendienstfahrzeuges entsteht. Die Handwerkskammer Düsseldorf ist der Meinung, dass diese Kosten in Rechnung gestellt werden können, da die hier anfallenden Kosten der Monteurstunden ja auch vom Unternehmer bezahlt werden müssen (Quelle "Der Handwerker kommt" von 1994). Wenn beispielsweise der Schlüsselnotdienst - Handwerker erst nach Auftragserteilung sein Fahrzeug mit den speziellen Aufsperrwerkzeugen und den anderen notwendigen Materialien belädt und andere Vorbereitungen treffen muss (z.B. Adresse des Kunden aus der Straßenkarte suchen) ist dieser zeitliche Aufwand vom Kunden zu tragen. Viele Handwerker lassen Ihre Fahrzeuge aus versicherungsrechtlichen Gründen nie im voll beladenen Zustand. Gerade Aufsperrwerkzeuge sind für Einbrecher ein lohnendes Ziel und Versicherungen ersetzen in der Regel nicht den Diebstahl diverser Materialien aus dem Kundendienstfahrzeug. Verbraucherfreundlicher ist es auf jeden Fall, wenn die Rüstzeiten getrennt ausgewiesen werden. Andernfalls muss der Verbraucher bei jeder Montagestunde die einkalkulierten Rüstkosten mitbezahlen. Ein interessantes Urteil vom 02.11.1990 hat das Oberlandesgericht Stuttgart in diesem Zusammenhang gefällt (Az.2 U 271/89). Es hat eine Klausel im Kleingedruckten eines Handwerksunternehmens akzeptiert, in der von einem gesonderten Posten "Rüst- und Fahrtzeit" die Rede war. Auch die in Auftragsformularen eines Kundendienstbetriebs enthaltene Klausel "Für jeden Reparaturauftrag wird eine Rüstzeit von zwei Arbeitswerten berechnet" ist in einem Prozess akzeptiert worden (Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.12.1992, Az 23 U 2465/92). Tipp: Fragen Sie den Handwerker ob die Rüstzeiten nicht schon im Stundenverrechnungssatz einkalkuliert sind. Dann müssen Sie keine getrennt ausgewiesenen Rüstzeiten bezahlen. Liegt jedoch der Stundenverrechnungssatz zuzüglich der Rüstzeiten im Rahmen, sollten Sie die Rüstzeiten auf jeden Fall mitbezahlen. In vielen Fällen werden auch sogenannte Betriebskostenpauschalen in Ansatz gebracht. Darin sind immer die Rüstzeiten und andere beim Einsatz anfallende Kosten enthalten. Zum Beispiel Unterhaltskosten für Fahrzeug und Werkzeug sowie Lagerkosten, etc.
Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den für die einzelnen Gewerke gültigen Tarifverträgen. Es können Zuschläge bis zu 200 Prozent z.B. für Feiertagsarbeit vorgeschrieben sein. Für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von 8:00 bis 18:30 Uhr werktags werden meist Sonderzuschläge berechnet. Folgende Zuschläge sind üblich:
TIPP: Sie sollten darauf achten, dass der Zuschlag nur auf die Kundendienstmonteurkosten berechnet wird. Es ist nicht zulässig, auf die gesamte Rechnung einen Zuschlag zu erheben.
Häufig wird bei Notdiensten eine Bereitstellungspauschale für einen 24-Stunden-Notdienst berechnet, da sowohl die qualifizierten Notdienstmonteure, als auch das Personal der Notdienstzentrale 24 Stunden für Sie einsatzbereit ist. Sämtliche Monteure stehen rund um die Uhr auf Abruf bereit. Dies verursacht höhere Personalkosten als bei einfachen Schlüsseldiensten, die oft erst nach Stunden eintreffen können. Diese erhöhten Personalkosten werden mit dieser Pauschale (Sockelbetrag) abgegolten. Einige Betriebe kalkulieren diese Kosten in Ihren Stundenverrechnungssatz mit ein. Dies ist jedoch verbraucherfeindlich. In diesem Fall müssen dann auch die Kunden, die keinen Notdienst benötigen und zum Beispiel Montageaufträge erteilen, diese Zusatzkosten in jeder Arbeitsstunde mitbezahlen. In unserem Betrieb wird diese Pauschale in den Betriebskosten verrechnet um die Rechnung für den Kunden übersichtlicher zu halten. TIPP: Diese Pauschale darf nur von Betrieben berechnet werden, die diese erhöhten Personalkosten auch tatsächlich haben. Dazu zählen zum Beispiel nicht die Betriebe, die keine Notrufzentrale haben und außerhalb der Geschäftszeiten Ihre Telefonate an Ihren privaten Anschluss oder an Ihr privates Handy weiterleiten.
Häufig ist der Einsatz von teuren Spezialwerkzeugen oder -maschinen erforderlich, um Türen öffnen zu können. Diese unterliegen einem hohen Verschleiß und müssen darum dem Kunden berechnet werden. Da die Verwendung von Spezialwerkzeug im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann, ist es nicht möglich, diese Kosten in einen Pauschalpreis mit einzubeziehen. Das wäre dann zum Nachteil aller Kunden, die Spezialwerkzeuge mitbezahlen müssten, obwohl die Werkzeuge für den jeweiligen Kundenauftrag nicht benötigt werden. Daher wird jeweils nach tatsächlichem Aufwand mit Beträgen zwischen 7,50 € und 40,00 € abgerechnet. TIPP: Lassen Sie sich von Ihrem Schlüsseldienst genau erklären, welche Werkzeuge benutzt wurden.
PKW-Kosten berechnen sich
nach Entfernungskilometern und beinhalten eine Umlage für die Anschaffungs-,
Verbrauchs- und Unterhaltungskosten ebenso wie für die Rüstzeiten des
Kundendienstfahrzeuges. Pro gefahrenem Kilometer werden von Schlüsseldiensten
durchschnittlich 1 € berechnet. Die Berechnung erfolgt in 10 Km-Zonen. Jede
Zone kostet also 10 €. Die Unterhaltungskosten haben nichts mit den
Fahrtzeiten der Monteure zu tun. TIPP: Erkundigen Sie sich genau von wo der Monteur anreist. Beauftragen Sie ein Unternehmen in Ihrer Nähe, denn Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten, die von Ihnen bezahlt werden müssen.
In der Fernsehsendung Plusminus vom HR/05.11.2002/21:55 Uhr wurden aufgrund eines Markttestes und durch Gutachterbefragung folgende Durchschnittspreise genannt:
Stornierungen beauftragen Sie nur eine Firma - sonst zahlen Sie doppelt, denn einmal gegebene Notdienstaufträge sind nicht mehr stornierbar und Sie müssen zumindest die bis zur Stornierung entstandenen Kosten tragen. Sollten Sie gar zwei Schlüsseldienste gleichzeitig beauftragen, können die vollen Kosten für die Türöffnung und die Anfahrt in Rechnung gestellt werden. Funktionsstörungen an Schließzylindern und Schlössern Die häufigsten Schäden
an Schließzylindern und Schlössern treten durch unsachgemäße Behandlung oder
durch Verschleiß auf. Um diesen Schäden vorzubeugen reicht es aus, einige
kleine Dinge zu beachten. Der Schließzylinder-Hersteller ABUS hat dazu einen
kleinen Leitfaden herausgegeben, welchen Sie sich hier
herunterladen können. Wissenswertes rund um Schlösser und Schlüssel Ein Schlagwortverzeichnis rund um das Thema Schlüssel und Schlösser finden Sie auf der Seite der Firma SECUTRADA.
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